Ergotherapie

Selbst handeln zu können, sich sinnvoll zu betätigen und das eigene Leben in der Hand zu haben sind Grundvoraussetzungen für Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität. Ergotherapeuten unterstützen Menschen aller Altersgruppen, die in ihren Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind und denen diese Voraussetzungen fehlen.

Das wesentliche Ziel einer ergotherapeutischen Behandlung ist größtmögliche Selbstständigkeit und Autonomie, das Teilhaben am Leben mit all seinen Perspektiven und Herausforderungen. Dafür erarbeiten Ergotherapeuten gemeinsam mit ihren Patienten jeweils individuelle Lösungen, damit sie ihre Handlungsfähigkeiten entwickeln, wiedererlangen oder erhalten können. So bekommen sie Bestätigung und Anerkennung und die Zufriedenheit mit dem Leben kehrt zurück.

Das Besondere der Ergotherapie ist, jeden Menschen mit all seinen körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Aspekten und in seiner Einzigartigkeit zu betrachten. Das Ziel der Ergotherapie ist die Handlungsfähigkeit des Menschen in Alltag, Schule und Beruf. Dabei berücksichtigen Ergotherapeuten die für den Einzelnen wichtigen Rollen und Aufgaben, sein Lebensumfeld und die notwendigen geistigen oder körperlichen Fähigkeiten, um selbstständig Dinge zu erledigen oder Handlungen auszuführen.

Ergotherapeuten arbeiten auf der Basis wissenschaftlicher Grundlagen und einer fundierten mehrjährigen Ausbildung und/oder eines Studiums. Ihr vielschichtiges Aufgabenfeld beherrschen sie dank ihrer in Theorie und Praxis erworbenen, breit gefächerten Kenntnisse der Zusammenhänge von Gesundheit.

Der Weg zur Ergotherapie

Eine ergotherapeutische Behandlung kann z. B. während eines Klinikaufenthalts, einer Rehabilitationsmaßnahme, in einem Altenheim oder in Einrichtungen der Frühförderung erfolgen. Zunehmend wird Ergotherapie auch am Arbeitsplatz eingesetzt, etwa im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung. Deutschlandweit bieten Ergotherapeuten darüber hinaus auch ambulant, also in eigener Praxis, ihre gesundheitlichen Dienste an. Viele Praxen verfügen über barrierefreie Räumlichkeiten und fast alle bieten Hausbesuche an.

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt die behandelnde Ärztin aus. Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn eine Patientin also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.

Behandlungsablauf

Folgende Punkte helfen Ihnen, eine an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete ergotherapeutische Behandlung zu erkennen:

Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin als Behandlerin. Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch und der ergotherapeutischen Befunderhebung (Assessment) werden Sie, und bei Bedarf Ihre Angehörigen, in die Planung Ihrer Therapie einbezogen.

  • Ihre Ziele werden erfragt.
  • Gemeinsam mit Ihnen werden das Vorgehen festgelegt und die Art der Behandlung besprochen.
  • Fragen zu Ihrer Behandlung werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.
  • Ihre persönliche Befindlichkeit wird in der (aktuellen) Behandlung berücksichtigt.
  • Sie fühlen sich mit Ihren Problemen angenommen und in der Ergotherapie gut aufgehoben.
  • Gegen Ende der Behandlungen (evtl. auch häufiger), die auf einer Verordnung verschrieben sind, wird Ihre Ergotherapeutin mit Ihnen prüfen, ob die eingangs vereinbarten Therapieziele erreicht wurden (erneutes Assessment/Evaluation). So finden Sie heraus, ob die Therapie erfolgreich war oder noch weiterer Therapiebedarf besteht, um die gewünschten Verbesserungen zu erzielen.

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