Wir kommen auch zu Ihnen nach Hause!
Falls die Ärztin oder der Arzt einen Hausbesuch verordnet, werden Sie von uns auch bei Ihnen zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung behandelt.
Ein Hausbesuch wird ärztlich verordnet, wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen keine Praxis aufsuchen kann. Sei es aufgrund des Alters oder auch krankheits- bzw. verletzungsbedingt. In so einem Fall bezahlt die Krankenkasse den Hausbesuch.
Auf dem ärztlichen Rezept muss der Hausbesuch entsprechend verordnet sein! Wenden Sie sich diesbezüglich an ihre Ärztin beziehungsweise ihren Arzt oder sprechen Sie uns an. Wir versuchen dann, alles erforderliche in die Wege zu leiten und Ihnen behilflich zu sein.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Kosten für einen Hausbesuch selbst zu tragen, wenn dieser nicht verordnet worden ist.